Energieanlagen müssen sicher betrieben werden – für den Schutz von Menschen, Gebäuden und im Versicherungsfall. Unsere Maßnahmen decken Risiken frühzeitig auf und schaffen sichere Energieanlagen.

Die Feuerwehr benötigt genaue Anlageninformationen. Fehlerhafte PV- oder Batteriespeicheranlagen erschweren Löscharbeiten erheblich.

Versicherer erwarten den Nachweis einer fachgerechten Prüfung. Fehlende Dokumentation kann im Schadenfall den Versicherungsschutz gefährden.

Fehlmontagen, Isolationsschäden oder defekte Speicher können zu Ausfällen oder Gefährdungen führen.

Gesetzliche Anforderungen (§49/§49a) verlangen für Energieanlagen eine Entsprechung der „anerkannten Regeln der Technik“. Der Prüfbericht dient als offizieller Nachweis.
Die Sicherheitsprüfung nach §49/§49a umfasst die fachgerechte Kontrolle von PV-Modulen, Unterkonstruktion, Wechselrichtern, Kabelwegen sowie aller relevanten Schutzsysteme.
Ergänzend dazu erfolgt die Prüfung von Batteriespeichern, bei der insbesondere die Sicherheit, das Temperaturverhalten, die Einbindung in das Gesamtsystem, vorhandene Schutzeinrichtungen sowie potenzielle Gefährdungen analysiert werden. Sämtliche Ergebnisse werden in einer rechtssicheren Dokumentation festgehalten, die einen detaillierten Prüfbericht, eine fachliche Bewertung, konkrete Maßnahmenempfehlungen sowie die Vergabe einer Prüfplakette beinhaltet. Darüber hinaus werden wiederkehrende Prüfungen in jährlichen oder zweijährlichen Intervallen durchgeführt, um gesetzliche Anforderungen sowie versicherungstechnische Vorgaben dauerhaft zu erfüllen.

Hausbesitzer

Batteriespeicher

Betreiber

unternehmen

(als Auftraggeber)

(als Auftraggeber)
Technische Prüfung Ihrer Energieanlage nach den anerkannten Regeln der Technik gemäß § 49 EnWG | Betreiberpflichten.
Vollständiger Prüfbericht inklusive Bewertung, Maßnahmenempfehlung und offizieller Prüfplakette.
Strukturierter Ablauf von der Anfrage bis zum Bericht – effizient planbar für Betreiber und Unternehmen.