Verbund Deutscher Energietechnik

Prüfdienst für Energieanlagen

Im Rahmen der Betreiberpflichten gemäß §49 EnWG nach anerkannten Regeln der Technik.

Warum eine technische Prüfung unverzichtbar ist

Energieanlagen müssen sicher betrieben werden – für den Schutz von Menschen, Gebäuden und im Versicherungsfall. Unsere Maßnahmen decken Risiken frühzeitig auf und schaffen sichere Energieanlagen.

Brandschutz

Die Feuerwehr benötigt genaue Anlageninformationen. Fehlerhafte PV- oder Batteriespeicheranlagen erschweren Löscharbeiten erheblich.

Versicherungsschutz

Versicherer erwarten den Nachweis einer fachgerechten Prüfung. Fehlende Dokumentation kann im Schadenfall den Versicherungsschutz gefährden.

Betriebssicherheit

Fehlmontagen, Isolationsschäden oder defekte Speicher können zu Ausfällen oder Gefährdungen führen.

Vorschriften

Gesetzliche Anforderungen (§49/§49a) verlangen für Energieanlagen eine Entsprechung der „anerkannten Regeln der Technik“. Der Prüfbericht dient als offizieller Nachweis.

Umfang der technischen Prüfung

So läuft die Prüfung ab

Die Sicherheitsprüfung nach §49/§49a umfasst die fachgerechte Kontrolle von PV-Modulen, Unterkonstruktion, Wechselrichtern, Kabelwegen sowie aller relevanten Schutzsysteme. 

Ergänzend dazu erfolgt die Prüfung von Batteriespeichern, bei der insbesondere die Sicherheit, das Temperaturverhalten, die Einbindung in das Gesamtsystem, vorhandene Schutzeinrichtungen sowie potenzielle Gefährdungen analysiert werden. Sämtliche Ergebnisse werden in einer rechtssicheren Dokumentation festgehalten, die einen detaillierten Prüfbericht, eine fachliche Bewertung, konkrete Maßnahmenempfehlungen sowie die Vergabe einer Prüfplakette beinhaltet. Darüber hinaus werden wiederkehrende Prüfungen in jährlichen oder zweijährlichen Intervallen durchgeführt, um gesetzliche Anforderungen sowie versicherungstechnische Vorgaben dauerhaft zu erfüllen.

So läuft die Prüfung ab
1
Eintrag Anlagen-ID-Register & Verifizierung
2
Anlagen-ID-Nummer Zuweisung
3
Terminierung des Servicepartners
4
Sichtkontrolle & Fahrplaneröffnung
5
Techn. Prüfung & Prüfsiegeldokumentation
6
Anlagen ID Bescheinigung gem. § 49 EnWG

Für wen ist die Prüfung relevant?

Private

Hausbesitzer​

Anlagen mit

Batteriespeicher

Gewerbliche

Betreiber

Immobilien-

unternehmen

Energieberater

(als Auftraggeber)​

Installateure

(als Auftraggeber)​

Geprüfte Sicherheit

Technische Prüfung Ihrer Energieanlage nach den anerkannten Regeln der Technik gemäß § 49 EnWG | Betreiberpflichten.

Dokumentation & Prüfplakette

Vollständiger Prüfbericht inklusive Bewertung, Maßnahmenempfehlung und offizieller Prüfplakette.

Organisierte Abwicklung

Strukturierter Ablauf von der Anfrage bis zum Bericht – effizient planbar für Betreiber und Unternehmen.